Juristisches Lexikon

Bundesminister

... ist ein Mitglied der Bundesregierung. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Art.64 Abs.1 GG). Jeder Bundesminister leitet seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.
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