Juristisches Lexikon

Bundesminister (der Justiz)

Das Ministerium ist zuständig für alle das Rechtswesen des Bundes betreffenden Angelegenheiten. Ihm obliegen die Prüfungen der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf ihre Rechts- und Verfassungsmäßigkeit, ferner die Vorbereitung der Wahl der Bundesverfassungsrichter und Berufsrichter. Bei bestimmten Rechtsgebieten (z.B. im bürgerlichen Recht und im Strafrecht) hat das Ministerium die Gesetzgebung vorzubereiten.
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