Bundesminister (der Justiz)
Das Ministerium ist zuständig für alle das Rechtswesen des Bundes betreffenden Angelegenheiten. Ihm obliegen die Prüfungen der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf ihre Rechts- und Verfassungsmäßigkeit, ferner die Vorbereitung der Wahl der Bundesverfassungsrichter und Berufsrichter. Bei bestimmten Rechtsgebieten (z.B. im bürgerlichen Recht und im Strafrecht) hat das Ministerium die Gesetzgebung vorzubereiten.