Juristisches Lexikon

Bundesgerichtshof

... ist der oberste Gerichts des Bundes für das Gebiet der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern. Es sind zwölf Zivilsenate, fünf Strafsenate und der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eingerichtet. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist der BGH zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen die Endurteile der Oberlandesgerichte sowie gegen die Endurteile der Landgerichte im Falle des § 566a ZPO sowie in bestimmten Fällen für die Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte. In Strafsachen ist das Gericht u.a. zuständig zur Verhandlung und Entscheidung über Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug sowie gegen die Urteile der Landgerichte im ersten Rechtszug, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist.
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