Bundesarbeitsgericht
... ist der oberste Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er besteht aus zehn Senaten und entscheidet als Rechtsmittelgericht über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte, über Sprungrevisionen gegen Urteile der Arbeitsgerichte, über die Rechtsbeschwerde gegen das Verfahren beendende Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte und über die Sprungrechtsbeschwerde gegen den das Verfahren beendenden Beschluss eines Arbeitsgerichts. Das Gericht hat seinen Sitz in Kassel.