Juristisches Lexikon

Beweiswürdigung

... ist die Bildung der Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Danach entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung. Vgl. § 108 Abs. 1 VwGO.
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