Juristisches Lexikon

Betriebsverfassung

... ist die grundlegende Ordnung der betrieblichen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Kernpunkt ist die Beteiligung der Arbeitnehmer an den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen des Betriebs. Gesetzliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.
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