Juristisches Lexikon

Betriebsrat

... ist der gesetzliche Repräsentant der Arbeitnehmer des Betriebs. Er ist ein wichtiger Träger der Betriebsverfassung. Seine Aufgaben und Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Gesetzlich sind ihm bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
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