Juristisches Lexikon

Besitzstandsschutz

... umfasst die weitgehende Sicherung des Bestands von Berechtigungen. In solche Berechtigungen kann nicht oder nur aus bestimmten Gründen eingegriffen werden. Besitzstandsschutz verleihen etwa die §§ 48, 49 VwVfG, § 13 BBesG, § 55 BAT.
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