Juristisches Lexikon

Benutzungsverhältnis

... ist das Rechtsverhältnis zwischen einer öffentlichen Einrichtung und dem Benutzer, durch das Rechte und Pflichten der Beteiligten begründet werden. So ist der Benutzer insbesondere verpflichtet, die Einrichtung im Rahmen der Benutzungsordnung zu benutzen, während der Träger der Einrichtung verpflichtet ist, dem Benutzer die bestimmungsgemäßen Leistungen der Einrichtung zu gewähren. Das Benutzungsverhältnis einer öffentlichen Einrichtung kann öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein.
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