Juristisches Lexikon

Bekenntnisfreiheit

... ist das in Art. 4 GG gewährleistete Grundrecht. Sie umfasst die Freiheit, religiöse und weltanschauliche Ansichten als für sich und andere maßgebend anzusehen. Zur Bekenntnisfreiheit gehört auch die Befugnis zur Werbung für den eigenen Glauben und zur Abwerbung vom fremden Glauben.
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