Juristisches Lexikon

Beamter (im haftungsrechtlichen Sinne)

... ist jemand, dem die zuständige Stelle die Ausübung eines öffentlichen Amtes anvertraut hat. Unter den haftungsrechtlichen Beamtenbegriff können sowohl Beamte im staatsrechtlichen Sinne als auch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst fallen.
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