Juristisches Lexikon

Beamtenverhältnis

... ist das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen einer natürlichen Person (dem Beamten) und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit (dem sog. Dienstherrn). Vgl. etwa § 2 Abs.1 BBG.
<<   BeamtenrechtBeamter   >>