Juristisches Lexikon

Baurecht

Das Baurecht wird in öffentlich und privat eingeteilt. Im öffentlichen Baurecht sind alle Gesetze und Normen festgehalten. Diese beinhalten die Regelierung von allen Bauvorhaben. Dazu gehören u.a. das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Bauordnungen der Länder. Dabei ist das Bauplanungsrecht über dem Bauordnungsrecht gestellt. Das private Baurecht enthält die vertraglichen Bedingungen zur Errichtung von Bauwerken. Dazu gehören: das Werkvertragsrecht, das Vergaberecht (in ihm sind "Vergabe- und Vertragordnung für Bauleistungen geregelt" (VOB)), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Makler - und Bauträgerordnung.
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