Juristisches Lexikon

Baumassenzahl

... betrifft das Maß der baulichen Nutzung und ist im Bebauungsplan festgelegt. Sie dient der Begrenzung der Gebäudemasse, die auf dem Grundstück verwirklicht werden darf. Die Baumassenzahl muss in Industrie- und Gewerbegebieten benutzt werden, wenn die auf den Grundstücken zulässigen Gebäude nicht notwendig in Geschossbauweise errichtet werden müssen oder Geschosse von überdurchschnittlicher Höhe aufweisen dürfen (z.B. Fabrikhallen).
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