Juristisches Lexikon

Baugebot

... ist die durch Bescheid der Gemeinde begründete Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.
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