Juristisches Lexikon

Bauaufsicht

... ist die staatliche Angelegenheit, die das gesamte Baugeschehen überwacht. Gegenstand der Bauaufsicht ist die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die Überprüfung der ordnungsgemässen Erfüllung der Pflicht der am Bau Beteiligten.
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