Juristisches Lexikon

Bargebot

... ist bei der Zwangsversteigerung der Teil des geringsten Gebots, der vom Ersteher im Verteilungstermin in bar zu entrichten ist. Das Bargebot besteht aus dem durch Zahlung zu berichtigenden Teil des geringsten Gebots und dem ihn übersteigenden Betrag. Vgl. § 49 ZVG.
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