Juristisches Lexikon

Bürgermeisterverfassung

... ist ein dualistisch ausgeformter Gemeindeverfassungstyp. Dem Bürgermeister ist neben dem Gemeinderat eine starke Stellung eingeräumt. Abweichend von der süddeutschen Ratsverfassung wird er jedoch nicht von den Bürgern, sondern vom Gemeinderat gewählt. Bei der echten Bürgermeisterverfassung hat der Bürgermeister Stimmrecht in der Vertretungskörperschaft; bei der unechten ist dies nicht der Fall.
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