Juristisches Lexikon

Bürger

... ist ein Einwohner, der das Bürgerrecht besitzt. Für den Bürger ergeben sich aus der Rechtsordnung besondere Rechte und Pflichten, so etwa das Wahlrecht, der Anspruch auf Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen oder die Steuer- und Wehrpflicht.
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