Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Auszubildender
... ist eine Person, die zum Zwecke einer Berufsausbildung in einem formellen Ausbildungsverhältnis steht. Gesetzlich geregelt sind die Berufsausbildungsverhältnisse im Berufsbildungsgesetz.
<< Ausweisung
Autonomie >>