Juristisches Lexikon

Ausschreibung

Im Wege der Ausschreibung werden Bauaufträge und sonstige Lieferungen oder Leistungen vergeben. Die Pflicht zur Ausschreibung ergibt sich für Bund und Länder aus § 30 HGrG, für die Kommunen aus den Gemeindehaushaltsverordnungen. Zu unterscheiden ist zwischen der Öffentlichen (sie richtet sich an jedermann) und der beschränkten Ausschreibung (sie richtet sich an einen geschlossenen Kreis in Betracht kommender Bieter).
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