Juristisches Lexikon

Aufsichtsrat (AG)

... ist ein Gremium, dem insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung obliegt. Bei der Aktiengesellschaft bestellt dieses Organ auch den Vorstand. Vorgeschrieben ist der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Genossenschaft. Bei der GmbH muss der Aufsichtsrat gebildet werden, wenn die GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, im Übrigen nur, wenn er im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.
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