Juristisches Lexikon

Aufopferungsanspruch

... ist ein Ausgleichsanspruch, der seine Rechtsgrundlage in einem gewohnheitsrechtlichen Rechtsgrundsatz hat (dieser geht zurück auf die §§ 74, 75 der Einleitung zum Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794). Wegen Aufopferung wird eine Entschädigung gewährt, wenn durch einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Hoheitsakt in nicht vermögenswerte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit eingegriffen und dadurch dem Betroffenen ein besonderes Opfer zugunsten der Allgemeinheit auferlegt wird, dass Vermögensschäden zur Folge hat.
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