Juristisches Lexikon

Aufenthaltsgenhemigung

... ist grundsätzlich notwendig, wenn ein Ausländer in das Bundesgebiet einreisen und sich dort aufhalten will. Sie wird nach dem AuslG als Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis erteilt.
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