Aufbewahrungspflicht
... besteht nach der Abgabenordnung für Bücher und Aufzeichnungen, Bilanzen, die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe, Buchungsbelege sowie sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.