Juristisches Lexikon

Asylbewerber

...sind Personen in einem fremden Staat, die um Schutz vor Verfolgungen (z.B. politisch) und um Aufnahme bitten. Das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" entscheidet gemäß dem Asylverfahrensgesetz, inwiefern für Asylbewerber der Anspruch besteht zur Anerkennung eines Flüchtlings, gemäß der "Genfer Flüchtlingskonvention" oder ob nach den Gründen gemäß §60 Abs 2 bis 7 AufenthG die Abschiebung des Asylbewerbers verhindert werden kann (z.B. bei Lebensgefahr, Foltergefahr, drohende Todesstrafe).
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