Juristisches Lexikon

Arbeitslosengeld

... ist die bei Arbeitslosigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlte Zuwendung, die auf einem versicherungsrechtlichen Anspruch beruht und bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nicht rückzahlbar ist. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsförderungsgesetz.
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