Juristisches Lexikon

Angebot

... ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Das Angebot ist bindend, es sei denn, dass die Gebundenheit ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Das Angebot ist zu unterscheiden von der bloßen Aufforderung an einen anderen, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten (z.B. Zeitungsanzeige).
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