Juristisches Lexikon

Adoption

...ist die Annahme einer Person von einem Kind, ohne dabei Rücksicht auf die biologische Abstammung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht dabei besonders das Wohl des Kindes, sowie die Vorrausetzung des Entstehens einer "Eltern-Kind Beziehung"(§ 1741 Abs.1 BGB).
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