Juristisches Lexikon

Abstraktionsprinzip

... nennt man die im bürgerlichen Recht bestehende Unabhängigkeit zwischen schuldrechtlichem Grundgeschäft und sachenrechtlichem Erfüllungsgeschäft. Das dingliche Erfüllungsgeschäft ist losgelöst vom Grundgeschäft und kommt insoweit selbst dann rechtswirksam zustande, wenn kein oder ein fehlerhaftes schuldrechtliches Grundgeschäft zugrunde liegt.
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