Juristisches Lexikon

Abschiebung

... ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers. Abzuschieben ist ein Ausländer, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und ihre freiwillige Erfüllung nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung erforderlich erscheint (§ 49 AuslG).
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